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rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Felix Meier Quality Services: Dienstvertrag und Werkvertrag


Dienstvertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen Felix Meier Quality Services
Stand 24.10.2022

1. Geltungsbereich
Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit der Firma Felix Meier, Gübser Weg 48, 39114 Magdeburg (im Folgenden „Dienstleister“ genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Unternehmer. Das Angebot zur Nutzung richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Mit Verbrauchern werden keine Verträge geschlossen.

2. Vertragsschluss und Kündigung
Die Angebote des Dienstleisters sind 4 Wochen gültig. Für die Dienstleistung kommt durch Angebot und Annahme ein vergütungspflichtiger Dienstvertrag gemäß §611 BGB zustande. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Der vollständige Vertragstext wird beim Dienstleister nicht gespeichert. Die Annahme des Angebots des Unternehmers kann im Webportal des Unternehmers oder per E-Mail erfolgen.  Bei Dienstverträgen, die keine Dauerschuldverhältnisse sind, kann der Besteller jederzeit die Leistungseinstellung anordnen. Auf seine Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes hat dies keinen Einfluss. Eine reguläre Kündigung ist damit ausgeschlossen. Bei Dienstverträgen, die Dauerschuldverhältnisse sind, können die Parteien den Vertrag bis zum 3. eines Monats zum Monatsende kündigen. Die Möglichkeit der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ist von den o. a. Regelungen nicht betroffen. 

3. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Grundsätzlich sind alle Aufträge per Vorkasse zu entrichten. Sofern eine Anzahlung im Angebot definiert wird, sind bei Auftragserteilung 50% als Anzahlung zu entrichten. Die restlichen 50% sind nach Abnahme des Werks bzw. nach Ablauf der Abnahmefrist zu entrichten, sofern der Besteller die Abnahme widerrechtlich verweigert. Der Dienstleister ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung zu legen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

4. Mitwirkungspflicht des Bestellers
Der Besteller ist verpflichtet, nach Aufforderung durch den Unternehmer, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, damit dieser die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Besteller ist dafür verantwortlich, seine Daten in geeigneten Intervallen selbstständig zu sichern. Verstößt der Besteller gegen diese Vereinbarungen, wird der Unternehmer im vollen Umfang von seinen Pflichten befreit. Die Verpflichtungen des Bestellers bleiben hiervon unberührt. Der Besteller ist verpflichtet alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit der Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung legen kann.

5. Garantie und Änderungen
Der Dienstleister übernimmt keine Garantie. Der Dienstleister schuldet bei Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen keinen Erfolg, es sei denn, dass es im Einzelfall vertraglich und schriftlich vereinbart wurde.  Der Dienstleister erbringt die geschuldeten Leistungen, nach den zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung anerkannten Regeln der Zunft. Ändern sich nach Erbringung der Dienstleistung Umstände, die auf den im Einzelfall vertraglich geschuldeten Erfolg Einfluss haben, so ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Auftraggebers, es sei denn, der Auftragnehmer hat diese Umstände zu vertreten.

6. Erfüllungsgehilfen
Der Dienstleister ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte seiner Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Der Unternehmer organisiert die vereinbarten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. Der Unternehmer bestimmt Art, Ort der Durchführung, Ablauf und zeitliche Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der einzusetzenden Mitarbeiter, selbstständig. Der Kunde ist den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Unternehmers gegenüber nicht weisungsberechtigt, außer es handelt sich um Sicherheitsanweisungen zur Abwendung konkreter Gefahren und Risiken.

7. Verschwiegenheitserklärung
Die Parteien verpflichten sich über den Inhalt des Vertrages und alle Tatsachen, die ihnen im Zuge der Vertragsanbahnung oder Vertragserfüllung zur Kenntnis gelangen und die nicht öffentlich bekannt sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Hiervon ausgenommen sind beratende Berufe wie Rechtsanwälte und Steuerberater.

8. Haftung
Der Dienstleister ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung trifft ihn nicht. Der Dienstleister haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht des Dienstleisters auf 5.000,00 EUR begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird. Diese AGB wurden von Rechtsanwalt Christoph Becker erstellt.





Werkvertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen Felix Meier Quality Services
Stand 24.10.2022

1. Grundlegende Bestimmungen
Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit der Firma Felix Meier, Gübser Weg 48, 39114 Magdeburg (im Folgenden „Unternehmer“ genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Unternehmer. Das Angebot zur Nutzung richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Mit Verbrauchern werden keine Verträge geschlossen.

2. Vertragsschluss und Kündigungsrecht des Bestellers
An Angebote fühlt sich der Unternehmer 4 Wochen gebunden. Bei Werken kommt durch Angebot und Annahme ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß  § 631 BGB zustande. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Die Annahme des Angebots des Unternehmers kann im Webportal des Unternehmers oder per E-Mail erfolgen. Der vollständige Vertragstext wird beim Unternehmer nicht gespeichert. Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit, jedoch ausschließlich aus wichtigem Grund, kündigen. Eine reguläre Kündigung ist für die Parteien damit ausgeschlossen.

3. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Grundsätzlich sind alle Aufträge per Vorkasse zu entrichten. Sofern eine Anzahlung im Angebot definiert wird, sind bei Auftragserteilung 50% als Anzahlung zu entrichten. Die restlichen 50% sind nach Abnahme des Werks bzw. nach Ablauf der Abnahmefrist zu entrichten, sofern der Besteller die Abnahme widerrechtlich verweigert. Der Unternehmer ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung zu legen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

4. Mitwirkungspflicht des Bestellers
Der Besteller ist verpflichtet, nach Aufforderung durch den Unternehmer, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, damit dieser die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Besteller ist dafür verantwortlich, seine Daten in geeigneten Intervallen selbstständig zu sichern. Verstößt der Besteller gegen diese Vereinbarungen, wird der Unternehmer im vollen Umfang von seinen Pflichten befreit. Die Verpflichtungen des Bestellers bleiben hiervon unberührt. Der Besteller ist verpflichtet alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit der Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung legen kann.

5. Lieferfristen, Fertigstellung des Werks, Abnahme und Fälligkeit der Vergütung
Sollte der Unternehmer die vertraglich vereinbarte Frist nicht einhalten können, hat er dies dem Besteller ohne schuldhafte Verzögerung anzuzeigen. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Liefertermin um einen Richtwert handelt. Auslieferungen bis zu 5 Werktagen nach Ablauf des Termins wirken Frist wahrend. Der Besteller ist verpflichtet, das Werk spätestens 7 Werktage nach Lieferung abzunehmen, wenn dieses vertragsgemäß hergestellt wurde. Bei Softwarewerken erfolgt die Abnahme durch Testdaten. Der Unternehmer ist in dem Fall berechtigt, virtuell oder persönlich an der Abnahmeprüfung teilzunehmen. Falls eine Übertragung des Eigentums vertraglich vereinbart wurde, bleibt das Werk bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers.

6. Urheberrecht und Eigentum, sonstige Lizenzbedingungen
Der Unternehmer überträgt nach Zahlung des vollständigen Werklohns alle Rechte sowie das Eigentum am hergestellten Werk.Ziehen die Parteien fertige Standardsoftware hinzu, so gelten die Bestimmungen, Lizenzbedingungen und Regeln der Software auch für die Parteien.

7. Garantie und Gewährleistung, Änderungen
Der Unternehmer übernimmt keine Garantie.  Mängelansprüche gemäß § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren  bei Verträgen mit Unternehmern, abweichend von § 634a I Nr. 3 BGB, innerhalb eines Jahres. Ändern sich nach Erbringung der Werkleistung Umstände, die auf den vertraglich geschuldeten Erfolg Einfluss haben, so ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Bestellers, es sei denn, der Unternehmer hat diese Umstände zu vertreten.

8. Erfüllungsgehilfen
Der Unternehmer ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte seiner Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Der Unternehmer organisiert die vereinbarten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. Der Unternehmer bestimmt Art, Ort der Durchführung, Ablauf und zeitliche Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der einzusetzenden Mitarbeiter, selbstständig. Der Kunde ist den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Unternehmers gegenüber nicht weisungsberechtigt, außer es handelt sich um Sicherheitsanweisungen zur Abwendung konkreter Gefahren und Risiken.

9. Verantwortlichkeit für die Inhalte und Website
Für die Gestaltung und die Inhalte von auftragsgegenständlichen Websites oder sonstigen Medien ist ausschließlich der Besteller verantwortlich. Der Besteller wird den Unternehmer von allen Ansprüchen und Schäden (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten), die auf einer Verletzung dieser Verantwortung beruhen, verschuldensunabhängig freistellen. Der Besteller  ist allein für die Absicherung und Funktionsfähigkeit seiner Website und des ERP-Systems verantwortlich (z.B. Schutz vor unerlaubten Zugriffen durch Hacker). Das gilt auch, wenn er dem Unternehmer einen Arbeitszugang zu seiner Website gewährt. Der Unternehmer verpflichtet sich, mit den Zugangsdaten für die Website sorgfältig umzugehen. 

10. Verschwiegenheitserklärung
Die Parteien verpflichten sich über den Inhalt des Vertrages und alle Tatsachen, die ihnen im Zuge der Vertragsanbahnung oder Vertragserfüllung zur Kenntnis gelangen und die nicht öffentlich bekannt sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Hiervon ausgenommen sind beratende Berufe wie Rechtsanwälte und Steuerberater.

11. Haftung
Der Unternehmer ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung trifft ihn nicht. Der Unternehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht des Unternehmers auf 5.000,00 EUR begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird. Diese AGB wurden von Rechtsanwalt Christoph Becker erstellt.